Verstärkter Einsatz nötig

Neue Rote Liste nicht länger, Zustand der Vogelwelt dennoch verschlechtert. So lautet das Fazit der revidierten Roten Liste der Brutvögel. Die Ende 2010 abgeschlossene Revision führte auch zu Veränderungen bei den national prioritären Arten und den Prioritätsarten Artenförderung. Im Programm Artenförderung Vögel Schweiz des SVS/BirdLife Schweiz und der Schweizerischen Vogelwarte geht die Arbeit noch lange nicht aus.


Zehn Jahre sind vergangen, seit die letzte Rote Liste der gefährdeten Brutvögel publiziert wurde. Letztes Jahr hat sie die Schweizerische Vogelwarte im Auftrag des Bundesamts für Umwelt BAFU revidiert und an die aktuellen Verhältnisse angepasst. Mit möglichst objektiven Kriterien wie quantitative Angaben zur Bestandsgrösse, zum Bestandstrend und zur Verbreitung beurteilt die Rote Liste das Aussterberisiko einer Art. Je kleiner der Bestand und je stärker er zurückgeht, desto grösser ist das Risiko, dass eine Art ausstirbt, das heisst aus der Schweiz verschwindet. Für die Rote Liste 2010 wurden wie zehn Jahre zuvor die weltweit einheitlichen Kriterien der Internationalen Naturschutzunion (IUCN) angewendet. Damit lassen sich alte und neue Rote Liste gut vergleichen.

Verschiebungen, keine Verbesserung


Die Rote Liste ist zwar nicht länger geworden, dennoch hat sich die Situation verschlechtert. Der Anteil der Brutvogelarten, die auf der Roten Liste stehen, ist mit knapp 40 Prozent gleich geblieben. Gestiegen ist der Anteil der potenziell gefährdeten Arten, nämlich von 12 auf 16 Prozent. 42 Arten wurden in eine andere Kategorie eingeteilt. Bei fast allen Arten, die in eine höhere Gefährdungskategorie eingestuft wurden, liegt der Grund in einem starken Rückgang der Bestände, zum Beispiel bei Zwergtaucher und Rohrammer. Rückläufig, wenn auch weniger stark, sind die Bestände ausserdem bei Alpenschneehuhn, Mehlschwalbe und weiteren Arten. Sie sind neu potenziell gefährdet. Bedenklich sind die Höherstufungen innerhalb der Roten Liste: So sind Kiebitz und Ortolan neu vom Aussterben bedroht, Flussregenpfeifer und Uhu neu stark gefährdet, Orpheusgrasmücke und Raubwürger in der Schweiz ausgestorben.

Bei den Arten, die in eine tiefere Kategorie eingestuft wurden, ergibt sich ein gemischtes Bild. Positiv ist die Tatsache, dass der Bartgeier dank des Wiederansiedlungsprogramms nicht mehr als ausgestorben gilt. Mittelmeermöwe und Saatkrähe, die noch auf Expansionskurs sind und vor zehn Jahren nur wegen ihrer kleinen Bestände potenziell gefährdet waren, konnten zurückgestuft werden. Auch die Bestände von Schafstelze und Feldschwirl haben sich deutlich positiv entwickelt, sie konnten von verletzlich auf potenziell gefährdet zurückgestuft werden. Ebenfalls zurückgestuft wurden Arten wie Haselhuhn oder Mittelspecht (von verletzlich auf potenziell gefährdet) sowie Zwergohreule, Steinkauz und Wiedehopf.

Die Rote Liste beurteilt ausschliesslich das Aussterberisiko. Wenn sich ein negativer Bestands­trend abschwächt oder eine leichte Erholung eintrifft, führen die IUCN-Kriterien relativ rasch dazu, dass die Art in eine tiefere Kategorie eingestuft wird, auch wenn ihr Bestand immer noch auf einem sehr tiefen Niveau ist. Das ist richtig, da das Aussterberisiko tatsächlich abnimmt. Aber es zeigt, dass die Rote Liste nicht die einzige Grundlage zur Prioritätensetzung im Naturschutz sein darf.

Habicht Horst Jegen

Die Schweiz hat für den Habicht eine besondere Verantwortung; er gilt darum als national prioritäre Art. © Horst Jegen


Verantwortungsarten heissen neu national prioritäre Arten


Sollen Gebiete nach ihrer Bedeutung für den Vogelschutz bewertet werden, kommen die national prioritären Arten zum Zug. Mit diesem Konzept werden einerseits die gefährdeten Arten inklusive den potenziell gefährdeten berücksichtigt, Arten, die bei uns immer nur wenige Brutpaare hatten und nur deshalb auf der Roten Liste stehen, jedoch nicht. Anderseits sind die Arten national prioritär, für welche die Schweiz im internationalen Zusammenhang eine besondere Verantwortung trägt. Das sind Arten, die in der Schweiz einen deutlich höheren Anteil am europäischen Bestand aufweisen, als ihrem Flächenanteil entspricht. Zu ihnen gehören etwa Raufusskauz, Dreizehenspecht, Bergpieper und Alpenbraunelle. 

Bereits vor zehn Jahren hatten der SVS/BirdLife Schweiz und die Schweizerische Vogelwarte das Konzept zur Bestimmung dieser Arten entwickelt. Unterdessen hat der Bund ein ähnliches System aufgebaut. In Anlehnung daran heissen die bisherigen Verantwortungsarten neu national prioritäre Arten. Ihre Zahl ist mit 118 Arten gegenüber 120 bisher praktisch gleich geblieben. Wenn es gilt, Prioritäten im Naturschutz zu setzen oder Gebiete zu bewerten, dann sollten dazu die national prioritären Arten verwendet werden.

Neue Prioritäten


Nicht alle national prioritären Arten brauchen eigene Artenförderungsprogramme. Denn eigentlich müsste der Naturschutz auf der ganzen Fläche (Habitatsschutz) und in Vorranggebieten (Gebietsschutz) so umgesetzt werden, dass alle national prioritären Arten davon profitieren. Doch das ist nicht der Fall. Es braucht deshalb zusätzliche, spezifische Förderung für nicht weniger als 50 Arten! Dies zeigt den grossen Nachholbedarf der Schweiz im Habitats- und Gebietsschutz.

Im Vergleich zu 2002 figurieren sechs Arten nicht mehr unter den Prioritätsarten Artenförderung, so zum Beispiel Waldohreule und Nachtigall. Hinzu gekommen sind aber sechs neue Arten, darunter die Feldlerche. Vor zehn Jahren waren wir davon ausgegangen, dass allgemeine Habitatsschutzmassnahmen für ihre Förderung genügen sollten. Der weitere Bestandsrückgang hat gezeigt, dass dies nicht der Fall ist. Ebenfalls neu in dieser Gruppe ist die Mehlschwalbe; der Vogel des Jahres 2010 braucht längerfristig besondere Hilfe.

Im Programm Artenförderung Vögel Schweiz, koordiniert von SVS/BirdLife Schweiz und Schweizerischer Vogelwarte mit Unterstützung des BAFU, bleibt also – leider – auch in diesem Jahrzehnt viel zu tun. In den weltweiten Biodiversitätszielen 2020, die auch für die Schweiz verbindlich sind, ist festgelegt, dass das Aussterben der gefährdeten Arten verhindert und ihr Erhaltungszustand verbessert werden muss. Ohne zu­sätzliche Anstrengungen wird dies die Schweiz nicht schaffen. Im Bereich Vögel helfen der Naturschutzverband SVS/BirdLife Schweiz und das Fachinstitut Vogelwarte gerne mit – die Verantwortung für die Erreichung der Biodiversitätsziele 2020 liegt aber bei Bund und Kantonen.

 

Dr. Verena Keller leitet den Fachbereich «Lagebeurteilung» an der Schweizerischen Vogelwarte Sempach. Dr. Raffael Ayé ist Projektleiter Artenförderung beim SVS/BirdLife Schweiz.

 

Keller, V., A. Gerber, H. Schmid, B. Volet & N. Zbinden (2010): Rote Liste Brutvögel. Gefährdete Arten der Schweiz, Stand 2010. Umwelt-Vollzug Nr. 1019. BAFU, Bern, und Schweizerische Vogelwarte, Sempach (gratis zu beziehen beim BAFU).

Keller, V., R. Ayé, W. Müller, R. Spaar & N. Zbinden (2010): Die prioritären Vogelarten der Schweiz: Revision 2010. Ornithol. Beob. 107: 265-285.

Rote Liste


Bisher 77, neu 78 Arten
Neu auf der Roten Liste: Brandgans, Reiherente, Zwergtaucher, Weissrückenspecht, Uferschwalbe, Wiesenpieper, Braunkehlchen, Ringdrossel, Wacholderdrossel, Waldlaubsänger, Fitis, Rohrammer.
Nicht mehr auf der Roten Liste: Neu potenziell gefährdet: Kolbenente, Haselhuhn, Wanderfalke, Waldohreule, Wendehals, Mittelspecht, Schafstelze, Feldschwirl, Drosselrohrsänger, Dorngrasmücke, Zaunammer. Neu nicht gefährdet: Steinrötel.

Potenziell gefährdet


Bisher 24, neu 32 Arten
Neu potenziell gefährdet (bisher nicht gefährdet): 
Alpenschneehuhn, Turteltaube, Mauersegler, Mehlschwalbe, Gartengrasmücke, Hänfling.
Neu potenziell gefährdet (bisher auf Roter Liste): s.o.

National prioritäre Arten


Bisher 120, neu 118 Arten
Neu national prioritäre Art: Brutvögel: Zwergtaucher, Turteltaube, Mehlschwalbe, Blaumerle, Halsbandschnäpper, Gartengrasmücke, Bartmeise, Alpenkrähe, Hänfling, Rohrammer. Gastvögel: Stockente, Gänsesäger, Schwarzhalstaucher, Blässhuhn.
Nicht mehr national prioritäre Art: Brutvögel: Mittelmeermöwe, Schwarzspecht, Heckenbraunelle, Rotkehlchen, Amsel, Singdrossel, Zilpzalp, Kohlmeise, Saatkrähe, Haussperling, Buchfink, Grünfink. 
Gastvögel: Schellente.

Prioritätsart Artenförderung


Bisher 50, neu 50 Arten
Neu Prioritätsart Artenförderung: Alpenschneehuhn, Uhu, Feldlerche, Mehlschwalbe, Ringdrossel, Wacholderdrossel
Nicht mehr Prioritätsart Artenförderung: Kolbenente, Waldohreule, Nachtigall, Steinrötel, Feldschwirl, Gelbspötter

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