Welchen Naturschutz wollen wir?

Sicherung der Biodiversität. Der Naturschutz in der Schweiz muss auf allen Ebenen einen grossen Schritt vorwärts machen: beim Erhalt der Biodiversität auf der ganzen Fläche, beim Aufbau von mehr Schutzgebieten und bei der Artenförderung. Da die Natur heute vom Menschen stark beeinflusst ist, ist unser Tun und Lassen entscheidend. Ein Plädoyer für einen starken, an Zielen und Werten orientierten Naturschutz.


Der Mensch sei doch auch ein Teil der Natur. Dieses Credo ist immer wieder zu hören. Was will man damit sagen? Wenn der Mensch als Teil der Natur gilt, dann ist alles menschliche Handeln auch Teil der Natur – auch wenn dabei Arten aussterben und Lebensräume zerstört werden. Dann würde es also gar keinen Schutz der Natur brauchen. Dann müssten wir uns auch gar nicht fragen, welche Natur wir eigentlich schützen wollen. 

Die Realität zeigt: Eine einzige Art, der Mensch, hält mit ihren sieben Milliarden Individuen und ihren rund 20 Milliarden Nutztieren die ganze Welt im Griff und nutzt – oder besser: übernutzt – sie bis in die abgelegensten Gegenden. Die Schweiz macht da keine Ausnahme, im Gegenteil: Unterhalb von rund 2000 m ü.M. gibt es nur noch sehr wenig Land, das durch den Menschen nicht total umgewandelt worden ist. Wilde, nie genutzte oder veränderte Natur existiert in der Schweiz überhaupt nicht mehr, denn überall kommen Leute hin, und die menschgemachte Überdüngung aus der Luft wirkt flächendeckend – um nur zwei Beispiele von Einwirkungen zu nennen. 

Der Mensch entscheidet über die Natur

Wollen wir unseren Mitlebewesen auch einen Platz auf der Erde garantieren oder möchten wir zumindest so handeln, dass die kommenden Generationen auch noch Natur zum Nutzen haben – wodurch unser Handeln erst enkeltauglich wird – dann braucht es den Naturschutz, den Erhalt und die Förderung der Biodiversität. Für uns als Autoren und Sie als Leserinnen und Leser einer Naturschutzzeitschrift ist das klar. Aber haben Sie sich auch schon gefragt, welche Natur wir eigentlich erhalten und fördern wollen?

Die Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. Denn wenn die ursprüngliche Natur nicht mehr vorhanden ist, und wenn sich biologische Vielfalt nicht mehr automatisch als Nebenprodukt der menschlichen Nutzung ergibt, wie das früher der Fall war, dann ist die neue, dank des Naturschutzes erhaltene Natur fast nur noch das Ergebnis von Entscheiden von Behörden, Organisationen, Einzelpersonen und Grund­eigentümern. Und diese Entscheide – beziehungsweise die zugrunde liegenden Wert­vorstellungen und Konzepte – müssten eigentlich stärker als bisher offen gelegt werden. Dazu möchten wir mit diesem Artikel einen Beitrag leisten. 

Als Grundform des Naturschutzes wird oft die Sicherung grossflächiger, unveränderter Naturlandschaften betrachtet – mit der Idealvorstellung, dass dann natürliche Prozesse ablaufen, sich die Arten selber entwickeln und sich so das berühmte biologische Gleichgewicht einstellt. Bei diesem Konzept «Wildnis» hofft man, dass aufgrund von natürlicher Dynamik die unterschiedlichsten Lebensräume entstehen, welche von einer Vielfalt von Arten besiedelt werden können. So bilden sich bei Überschwemmungen immer wieder neue Pionierflächen, oder es entstehen nach Waldbränden und Windwürfen offene Flächen, die erst mit der Zeit wieder zuwachsen. Die Umsetzung dieser Idealvorstellung braucht aber Platz, sehr viel Platz, wenn sich verschiedene Lebensraumstadien mit ihrer spezifischen Artenzusammensetzung in ausreichender Grösse einstellen sollen. Die Idee stammt denn auch primär aus Amerika, wo Nationalparks mit vielen tausend Quadratkilometern Grösse zu finden sind.

NAT Urwald Glader

Totholz-Inseln und Waldreservate bieten immerhin kleinflächige «Wildnis». © Hans Glader

Zu kleine Lebensräume

Die Naturschutzgebiete der Schweiz sind im Durchschnitt wenige Hektaren gross. Sogar die Waldreservate messen durchschnittlich nur gerade 26 Hektaren. Über 500 Hektaren grosse Waldreservate gibt es landesweit gerade einmal 17. In dieser Situation ist mit dem Konzept der «Wildnis» allein die biologische Vielfalt nicht zu erhalten. Dafür wären Grossschutzgebiete nötig. Diese waren in den letzten Jahrzehnten immer wieder ein Thema. Doch seit die neuen Pärke mit ihren verschiedenen Nutzungszonen eingeführt wurden, spricht man nicht mehr von grossflächigen Schutzgebieten. Nur grosse Kernzonen von neuen National- und Naturerlebnispärken könnten als Grossschutzgebiete gelten – die bewirtschafteten Naturpärke können diese Dimension nicht bieten. 

In bestimmten Fällen kann sich die Wildnis zumindest teilweise auch auf kleinerer Fläche entfalten. Damit kann auch der kleinräumige Prozessschutz ohne Eingriffe zur Artenvielfalt beitragen, etwa wenn man Altholzflächen stehen lässt, die von vielen Totholzinsekten und anderen Arten benötigt werden. Es werden allerdings nie ganz natürliche Bedingungen herrschen. Das Stickstoffproblem mit der flächendeckenden Düngung der ganzen Landschaft aus der Luft hat die Ausgangslage für natürliche Abläufe stark verändert. Zudem können mit den zu kleinen Flächen wie erwähnt viele Arten und Lebensräume nicht erhalten werden. 

Das eidgenössische Natur- und Heimatschutzgesetz basiert jedoch praktisch ausschliesslich auf dem Erhalt der übrig gebliebenen Lebensräume oder Gebiete. Dabei orientiert sich der Naturschutz meist am aktuell noch Bestehenden. Eine Wiederherstellung von bereits zerstörten Feuchtgebieten, Trockenstandorten und anderen wertvollen Lebensräumen wird in unserem Land nur in ganz wenigen Projekten und auf kleiner Fläche umgesetzt, obwohl die Verluste bei diesen Lebensräumen mit über 90 Prozent seit 1900 immens sind. Einzig an den Fliessgewässern gibt es mit der Renaturierung einen Ansatz für die Wiederherstellung von flächigeren Lebensräumen. Ein Umdenken auch bei den anderen verschwundenen Habitaten ist dringend nötig.

Ganz entscheidend ist auch die Bewirtschaftung der Lebensräume, denn viele wertvolle Naturwerte sind heute durch den Menschen und sein Wirken geprägt – so etwa Trockenwiesen, artenreiche Obstgärten, viele Eichenwälder und Riedwiesen. Auch von diesen einst weit verbreiteten, artenreichen Lebensräumen sind heute nur noch kleine Flächen übrig. Sie entstehen heute nicht mehr einfach als Nebenprodukt der Hauptnutzung, wie das früher der Fall war. Wenn sie erhalten bleiben sollen, bedingt dies eine spezifische Bewirtschaftung.

NAT Hallwilersee Fotofinder

Flachmoore (Bild: Ried am Hallwilersee) müssen heute gepflegt werden, damit sie erhalten bleiben und nicht verbuschen. © vario images

1950er-Jahre als Idealzustand?

Sobald der Naturschutz pflegend und gestaltend eingreift, stellt sich die Frage nach dem Zielzustand. Bis vor kurzem hat man sich dabei gerne rückwärts orientiert und die Schweizer Landschaft der 1950er-Jahre zum
Idealzustand erkoren. Die historische Entwicklung der Lebensräume zu erforschen, macht bestimmt Sinn. Die Geschichte der letzten beiden Jahrhunderte hat die Artenzusammensetzung entscheidend geprägt. Zudem kann die Forschung aufzeigen, welche Arten überhaupt das Potenzial haben, bestimmte Gebiete zu besiedeln. Zum Beispiel ist es wichtig zu wissen, wo der Wiedehopf früher vorkam und welches seine Ansprüche sind. Sich allein rückwärts an einem bestimmten Datum zu orientieren, wäre jedoch nicht zielführend. Einerseits hatten viele Arten und Lebensräume schon vor den 1950er-Jahren stark abgenommen – grosse Veränderungen hatte es bereits mit der Umstellung der Landwirtschaft um 1800 auf die Stallhaltung des Viehs und mit den grossen Flusskorrekturen gegeben. Andererseits müssen auch natürliche Veränderungen in Betracht gezogen werden. Wer hätte gedacht, dass der Rotmilan zu einer solchen Ausbreitung wie in den letzten Jahrzehnten fähig sein könnte, oder dass sich Türkentaube und Wacholderdrossel bei uns erfolgreich etablieren? Material für einen weiteren Artikel gäbe zudem die Beeinflussung der Flora und Fauna durch die vom Menschen eingeführten oder eingeschleppten Arten. 

Grundsätzlich plädieren wir für einen zukunftsgerichteten Naturschutz, der sich unter Berücksichtigung der Geschichte selbstbewusst an der heutigen Landschaft und den Erkenntnissen der Wissenschaft orientiert und Ansprüche stellt an Flächen, Strukturen und Nutzungsformen.

Artenförderung nach fachlichen Kriterien

Bei der Pflege und Gestaltung der Lebensräume zeigt sich heute zudem, dass generelle Schemata nicht mehr ausreichen, um alle Arten zu erhalten. Daher sind neben dem Habitat- und Gebietsschutz zunehmend Artenförderungsmassnahmen nötig. Die Frage stellt sich, welche Arten an welchen Standorten gefördert werden sollen. Dabei darf es nicht um persönliche Vorlieben gehen, sondern es sind fachliche Kriterien anzuwenden. Dazu gibt es seit 2011 die Liste der national prioritären Arten. Sie zeigt auf, welche Tier- und Pflanzenarten prioritären Handlungsbedarf aufweisen. Kriterien sind die Entwicklung der Bestände, die Gefährdung einer Art, die Verantwortung, welche unser Land oder eine Region für die Erhaltung der Art trägt sowie die Kenntnis der Fördermassnahmen. 

Bei verschiedenen Ansprüchen von Arten im gleichen Gebiet kann es dabei zu Zielkonflikten kommen. Wer eine Riedwiese jedes Jahr ab dem 1. September grossflächig mäht, fördert unter Umständen lichtliebende Arten wie Orchideen, beeinträchtigt aber überwinternde Insekten, spätblühende Pflanzen und die Schilfbrüter. Gewisse Arten wie die Feldlerche wiederum benötigen offene Habitate, andere Arten wie die Grasmücken hingegen brauchen verbuschte Flächen. Welcher Art gibt man nun den Vorzug? Wichtig sind die Gefährdungsgrade der einzelnen Arten, es spielt aber auch eine Rolle, ob das Gebiet zu einem Schwerpunkts­­lebensraum für eine Art zählt oder ob es eine wichtige Vernetzungsfunktion für gewisse Arten hat. 

Bei den Artenförderungsmassnahmen, welche die generelle Pflege der Habitate ergänzen, reicht die Palette heute von sehr naturnahen bis sehr künstlichen Massnahmen und Eingriffen. Ein heiss diskutiertes Thema beider Förderung einzelner Arten ist die Frage der Prädation. Weil in unserer heutigen Landschaft für Beutegreifer wie den Fuchs vielerorts ideale Verhältnisse herrschen, können geschwächte Bestände gefährdeter Vögel unter hoher Prädation leiden. Ein weitgehend unumstrittenes Mittel ist es, den Beutegreifern den direkten Zugang zu den Nestern so schwierig wie möglich zu machen. Steinmarder hatten sich darauf spezialisiert, die gut sichtbaren Steinkauz-Niströhren zu besuchen. Seit einiger Zeit hat man in die Röhren eine Schikane eingebaut, die dem Marder den Zugang verwehrt. Die Marder können auf andere Beute ausweichen, und auch anderen Arten schadet die Massnahme nicht. 

Das kann bei den Elektrozäunen, die zum Beispiel zum Schutz von Kiebitzbruten aufgestellt werden, bereits anders sein. Hier schliesst man viele Bodentiere aus einem Gebiet aus – was bei stark gefährdeten Arten wie dem Kiebitz jedoch gerechtfertigt sein kann. 

NAT Rohrammer Schaef
NAT Ophrys Holoserica
NAT Sumpfschrecke Jonas Landolt
Um die gefährdeten Arten zu erhalten, ist eine gezielte Pflege der verbliebenen Lebensräume nötig. Sollen in einem Flachmoor Rohrammern (erstes Bild) gefördert werden, braucht es ausreichende Altschilf-Flächen. Die Hummel-Ragwurz (zweites Bild) benötigt einen regelmäs­sigen Schnitt der Riedwiese und bevorzugt trockenere Orte. Die Sumpfschrecke (drittes Bild) wiederum kommt nur auf dauerhaft vernässten Standorten vor. © Mathias Schäf, Stefan Bachmann, Jonas Landolt

Prädation als natürlicher Faktor

Etwas anderes ist es, wenn man als «Naturschutzmassnahme» einzelne Prädatoren abschiesst oder gar deren Bestände reguliert. Prädation ist ein Teil der Natur. Den Prädator durch Töten zu eliminieren, ist zumindest langfristig nicht die Lösung. Wir versuchen ja auch nicht, andere natürliche Faktoren wie das Wetter oder Parasiten auszuschalten – bisher wurde noch nicht vorgeschlagen, unter Bodenbrüternestern Wärmeplatten zu installieren oder wildlebende Tiere zu impfen.

Auch Fütterungen von wildlebenden Tieren werden immer wieder diskutiert. Damit verursacht man Konzentrationen von Tieren, wie sie in der Natur nicht vorkommen. Die ersten Winterschlafplätze der Rotmilane in der Schweiz entstanden dort, wo die Vögel unabsichtlich an Deponien oder absichtlich von Privatpersonen gefüttert wurden. Auch heute noch gibt es Rotmilanfütterungen im grossen Stil. In Deutschland werden sogar Ablenk­fütterungen für Rotmilane gemacht, um sie aus Bereichen mit Windanlagen wegzuhalten.

Lebensräume sollen Nahrung bieten

Wir sind der Meinung, dass Fütterungen nur im Notfall – zum Beispiel in sehr strengen Wintern – Sinn ergeben, um grosse Verluste zu verhindern. Ansonsten soll das Nahrungsangebot primär über Lebensraummassnahmen verbessert werden. Allerdings nicht so wie in England, wo auf Versuchsfarmen zur Produktion von möglichst vielen Kulturlandvögeln extra auch gebietsfremde Pflanzen angesät werden, weil diese am meisten Samen liefern. Es gibt sogar Leute, welche eine Ganzjahresfütterung von Vögeln durch flächiges Ausbringen von Nahrung mit Helikoptern propagieren... 

Ob Arten ausgesetzt oder künstlich angesiedelt werden sollen, führt ebenfalls immer wieder zu Diskussionen. Grundsätzlich ist unserer Meinung nach einer natürlichen Wiederbesiedlung Vorrang zu geben. Eine künstliche Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen ist ein deutlicher Eingriff in die Natur, dessen Folgen genau überlegt sein sollen. Es breiten sich nicht die stärksten und fähigsten Individuen einer Population aus, sondern die vom Menschen Verfrachteten. Wiederansiedlungen kommen daher aus unserer Sicht höchstens bei einst einheimischen Arten in Frage, bei denen eine natürliche Rückkehr nicht möglich ist. Bei Luchs, Biber und Bartgeier war zum Zeitpunkt der Aussetzung keine natürliche Einwanderung als möglich erachtet worden. Beim Fischadler hätte man aus unserer Sicht eine natürliche Wiederbesiedlung abwarten sollen – auch wenn nicht genau vorhergesagt werden kann, wann sie stattgefunden hätte. 

Welchen Naturschutz sollen wir in der Schweiz nun anwenden? Die Auswahlmöglichkeiten in den engen Verhältnissen sind nicht mehr allzu gross. Wichtig ist, dass die drei Ebenen Habitatschutz, Gebietsschutz und Artenförderung als einander ergänzende Ansätze des Naturschutzes begriffen und angewandt werden. Bis dieses Konzept in der Schweiz Einzug hielt, wurden immer wieder einzelne Instrumente gegeneinander ausgespielt.

Grosser Nachholbedarf

Die Ebene «Habitate» steht für die Erhaltung der Biodiversität auf der ganzen Fläche. Mit dem naturnahen Waldbau und dem ökologischen Ausgleich im Kulturland versucht man, eine gewisse Naturnähe zu sichern – und damit zumindest die häufigen Arten zu erhalten. Diese Massnahmen sollten jedoch zukünftig noch spezifischer an die Ansprüche der Arten angepasst werden. 

Unter dem Stichwort «Gebiete» sind die Vorrang­flächen für die Biodiversität zusammengefasst. Hier hat die Schweiz einen grossen Nachholbedarf. Die ökologische Infrastruktur mit Schutz- und Vernetzungsgebieten muss rasch über die ersten Ansätze hinaus aufgebaut werden. Die noch fehlenden Schutzflächen für die national prioritären Arten sollen die bestehenden Biotope von nationaler Bedeutung ergänzen. Für alle Schutzgebiete braucht es Managementpläne, die auf Zielarten ausgerichtet sind. 

Renaturierungen sind nicht nur bei den Auen nötig, sondern auch in den anderen typischen Lebensräumen der Schweiz. Auch wenn die Konkurrenz um den Boden gross ist, muss der Naturschutz diese Forderung klar stellen. Grossschutzgebiete müssen auch in der Schweiz wieder zum Thema werden. 

Die Artenförderung schliesslich basiert im Grundsatz darauf, Lebensräume und Strukturen zur Verfügung zu stellen, die den Ansprüchen der Zielarten entsprechen. Die spezifischen Massnahmen sollen so naturnah wie möglich sein. Sie müssen neu auch Eingang in die Gesetzgebung finden. In allen Bereichen braucht es Leute mit Fachwissen und Engagement in den Ämtern, Naturschutzorganisationen und in der Politik, sowie die nötigen finanziellen Ressourcen. 

Auch wir wissen im Detail nicht, wo welche Natur in 50 oder 100 Jahren vorhanden sein wird oder sein soll. Das wäre vermessen. Wichtig ist aber, dass die Natur ausreichend Platz erhält, um sich entwickeln zu können und sich den ändernden Bedingungen anzupassen. Gleichzeitig sind vermehrt Artenförderungsmassnahmen nötig, um den Verlust der Vielfalt zu stoppen. Mit den Ansätzen Habitate, Gebiete, Arten setzen wir uns für die Bewahrung des Entwicklungspotenzials der Natur ein. 

Werner Müller ist der Geschäftsführer des SVS/BirdLife Schweiz. Christa Glauser ist stellvertretende Geschäftsführerin. François Turrian ist stellvertretender Geschäftsführer und Leiter der Geschäftsstelle Romandie.

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